Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind selbst gezahlt werden:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Sog. Analogleistungen für Asylbewerber nach § 2 AsylbLG
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
Wer bekommt die Leistungen?
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen
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